Der Rosenheimer cityscheck als Mitarbeitergutschein
Unternehmen haben seit dem 01.01.2022 laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG die Möglichkeit ihren Mitarbeitern monatlich zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn eine ein sozialversicherungs- und steuerfreies Sachgeschenk in Höhe von 50 Euro zukommen zu lassen. (Bis zum 31.12.2021 lag die Höhe bei 44 Euro.)
Das Rosenheimer 50 Euro cityscheck-Paket erfüllt die rechtlichen Vorgaben* und kann von Unternehmen als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug an die Mitarbeiter mit einem Gegenwert von 50 Euro ausgegeben werden. Eine Barauszahlung bzw. eine Teileinlösung der Gutscheine ist ausgeschlossen und im Hinblick auf den steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug ist gewährleistet, dass es nicht zu einem Bargeschäft kommt. Dies beinhaltet, dass weder eine Barauszahlung des Gutscheinwerts erfolgt noch bei Rückgabe der Ware Bargeld fließen darf. Für Auszahlung des Sachbezug ist nicht relevant, welche Vertragsarten mit dem Mitarbeiter bestehen. Der steuerfreie Sachbezug kann bei Vollbeschäftigten ebenso wie bei Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern, Aushilfen, Werkstudenten oder Praktikanten angewendet werden.
Ihre Vorteile:
- Steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG möglich
- Wertschätzung und Motivation der Mitarbeiter durch Danksagung und Anerkennung ihrer Leistungen
- Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten und steigert das Gehalt seiner Mitarbeiter
- Aufstockung des Mitarbeiterlohns, die das monatliche Guthaben gleich einlösen oder aufsparen können
- Mitarbeiter können sich individuelle Wünsche erfüllen
- Volle Flexibilität beim Einlösen der Gutscheine. Das cityscheck-Paket besteht aus fünf cityschecks zu je EUR 10. So können die Einzelgutscheine in verschiedenen Geschäften eingelöst werden. Die einzelnen cityschecks sind aus Plastik und haben die Größe 5,4 cm x 8,6 cm.
- Einlösbar bei knapp 90 regionalen Betrieben aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistern. Eine aktuelle Liste aller Akzeptanzstellen siehe HIER
- Unterstützung des regionalen Handels und Kaufkraftbindung an Rosenheim
- Belegpflicht durch Rechnungskauf gewahrt
- Einfache und kostenfreie Abwicklung über unser Büro
*Rechtliche Rahmenbedingungen für den 50 Euro Sachlohn gibt es HIER
Kauf der cityscheck-Pakete:
Die 50 Euro cityscheck-Pakete können ausschließlich über das Büro des City-Managements Rosenheim entweder per Email unter cityscheck@ro-city.de oder über das nachfolgende Onlineformular bestellt werden. Das Angebot gilt nur für Unternehmen. Nach Bestellung setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die cityschecks können nach Absprache zu unseren Geschäftszeiten im Büro abgeholt werden. Ein Versand per Post ist auf Anfrage gegen einen Aufpreis möglich.
ÜBRIGENS: Natürlich können auf Anfrage auch andere Paketwerte wie zum Beispiel für 44 Euro bestellt werden. Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 08031-235482 oder per Email unter cityscheck@ro-city.de zur Verfügung.
!!! Cityscheckbestellungen sind erst wieder ab dem 07.01.2025 möglich. Alle Bestellungen, die bis einschließlich 16.12.2024 bei uns eingegangen sind, werden noch von uns bearbeitet. Unsere Verkaufsstellen sind aber natürlich gerne weiterhin für Sie da. Wir wünschen schöne Feiertage und einen guten Rutsch. !!!